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   VGH Bayern, 16.09.2009 - 10 ZB 09.651   

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https://dejure.org/2009,72634
VGH Bayern, 16.09.2009 - 10 ZB 09.651 (https://dejure.org/2009,72634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2009 - 10 ZB 09.651 (https://dejure.org/2009,72634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2009 - 10 ZB 09.651 (https://dejure.org/2009,72634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschleppkosten; Verdacht auf Drogenkonsum; Verhältnismäßigkeit; Billigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Die Zulässigkeit einer Würdigung der unterbliebenen Mitwirkung im Anwendungsbereich des Polizeirechts bleibt hiervon indes in Ermangelung einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung und mit Blick auf den spezifischen Zweck der Gefahrenabwehr grundsätzlich unberührt (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.05.1994 - 22 B 91.3523 -, juris Rn. 11 allgemein zur Verweigerung einer sachgerechten Mitwirkung; Beschl. v. 16.09.2009 - 10 ZB 09.651 -, juris Rn. 7 zur verweigerten Mitwirkung u.a. an einem Drogenschnelltest).
  • VG Neustadt, 08.02.2024 - 5 K 445/23

    Kosten einer polizeirechtlichen Sicherstellung; Anscheinsgefahr bei Verweigerung

    Die Zulässigkeit einer Würdigung der unterbliebenen Mitwirkung im Anwendungsbereich des Polizeirechts bleibt hiervon daher in Ermangelung einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung und mit Blick auf den spezifischen Zweck der Gefahrenabwehr grundsätzlich unberührt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2022 - 1 S 2283/20 -, juris, Rn. 65f.; vgl. auch: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 10 ZB 09.651 -, juris, Rn. 7).

    Dabei kann bereits ausreichend sein, dass sich der Betroffene nicht für eine kostengünstigere Alternative entschieden hat, obwohl ihm dies möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. zum Abschleppen statt Umsetzen eines Fahrzeugs: Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 10 ZB 09.651 -, juris, Rn. 9; VG Würzburg, Urteil vom 10. Mai 2012 - W 5 K 11.237 -, juris, Rn. 47).

  • VG Würzburg, 10.05.2012 - W 5 K 11.237

    Abschleppkosten; Rechtsgrundlage für Kostenerhebung; Anscheinsstörer; Verdacht

    Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs ist die Erhebung von Abschleppkosten nicht unbillig, wenn diese nicht darauf beruhen, dass ein Betroffener seine Autofahrt aufgrund des sich nachträglich als nicht begründet herausgestellten Drogenverdachts nicht fortsetzen durfte, sondern ausschließlich darauf, dass der Betroffene nicht bereit war, einer kostengünstigeren Maßnahme zuzustimmen, obwohl er hierzu in der Lage gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 16.09.2009 Nr. 10 ZB 09.651).
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